Ahnen: Schulstrukturgesetz öffnet neue Wege für Schülerinnen und Schüler
Nach der breiten und sehr zielorientierten Diskussion, die das Konzept nach seiner Vorstellung im Herbst 2007 ausgelöst hatte, sei auch in der Anhörung zu dem im März vorgelegten Entwurf für das Schulstrukturgesetz mit vielen konstruktiven Rückmeldungen klar geworden, dass einerseits die Weiterentwicklung des Schulsystems angesichts der demografischen Entwicklung ein Gebot der Stunde ist. Ebenso klar geworden sei andererseits, dass diese Weiterentwicklung mit vielen qualitativen Verbesserungen für die Schülerinnen und Schüler verbunden werde.
„Die nach der Anhörung unveränderten Grundzüge des Landesgesetzes sind: Ab dem Schuljahr 2009/2010 können Hauptschulen und Realschulen landesweit in Realschulen plus weiterentwickelt werden. Daneben besteht für diese Schularten auch die Option eine Weiterentwicklung zur Integrierten Gesamtschule (IGS) zu beantragen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem Schuljahr 2013/2014 gibt es neben Förderschulen und berufsbildenden Schulen als weiterführende Schularten nur noch Gymnasien, Realschulen plus und Integrierte Gesamtschulen. Die neuen Realschulen plus erhalten eine verpflichtende gemeinsame Orientierungsstufe für den Haupt- und den Realschulbildungsgang, in der die maximale Klassengröße bei 25 Schülerinnen und Schülern liegt. Mit der Anbindung einer Fachoberschule wird an einem Teil der Realschulen plus ein neuer Aufstiegsweg zur Fachochschulreife eröffnet, mit dem Projekt „Keiner ohne Abschluss“ wird jungen Menschen, die die Berufsreife nicht erreicht haben, mit intensiver individueller Förderung eine Zusatzchance eröffnet. Und die Errichtungsbedingungen für Integrierte Gesamtschulen werden erleichtert“, fasste Doris Ahnen zusammen. In sehr vielen Veranstaltungen sei überall im Land ein großes Interesse an einer solchen Weiterentwicklung der Schullandschaft und eine prinzipielle Unterstützung dieser Pläne deutlich geworden, ergänzte sie. Dies gelte im Grundsatz auch für die Anhörung, in der sich fast zwei Dutzend Organisationen und Institutionen – von den Lehrerverbänden, den Eltern- und Schülervertretungen über die Gewerkschaften, die Vertretungen der Kirchen, Kommunen und Kammern bis hin zum Datenschutzbeauftragten, dem Landesfrauenbeirat oder dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen – äußern konnten und geäußert hätten.
Entsprechend einem Landtagsbeschluss umfasse die jetzt dem Landtag zugeleitete Gesetzesnovelle auch die Verankerung einer gemeinsamen Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler für alle Schularten der Sekundarstufen I und II. „Dieser Schritt, den wir von Anfang an voll mitgetragen haben, verbessert die demokratische Beteiligung der Schülerinnen und Schüler. Damit wird eine weitere Konsequenz aus den Erkenntnissen der Landtagsenquetekommission ,Jugend und Politik’ aus der vergangenen Legislaturperiode gezogen“, unterstrich Doris Ahnen. „Naturgemäß gab es in der Anhörung auch Veränderungswünsche. Und nach sorgfältiger Abwägung sind Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen worden“, sagte die Bildungsministerin. Eine davon betreffe die Integrierte Gesamtschule (IGS). Mit der Formulierung, dass die Integrierte Gesamtschule „in der Regel eine gymnasiale Oberstufe umfasst“, werde die jetzige „Kann-Regelung“ abgelöst, der rechtliche Rahmen werde der Praxis angepasst und für die Zukunft werde eine klare Zielvorgabe formuliert. Bei der gesetzlich fixierten Mindestzügigkeit von Schulen seien die Voraussetzungen für das Unterschreiten sprachlich vereinheitlicht worden, dies sei allgemein nun „in besonderen Fällen“ erlaubt. Nicht aufgenommen worden sei allerdings der Wunsch nach einer grundsätzlichen Verringerung der Mindestzügigkeit von Realschulen plus. Hier bleibe es dabei, dass Ausnahmen von der Dreizügigkeit „aus siedlungsstrukturellen Gründen“ möglich seien. „Mit den vorgesehenenRegelungen haben Schulaufsicht und Schulträger im Einzelfall ausreichend Handlungsspielraum,ohne die pädagogischen und demografischen Aspekte der Gesamtreformin Frage zu stellen“, so die Bildungsministerin.
„Schon vor knapp einer Woche angekündigt worden sind die Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs bei der Schulträgerschaft“, ergänzte Doris Ahnen. So sollten die künftig entstehenden neuen Realschulen plus mit organisatorisch verbundener Fachoberschule, an der Schülerinnen und Schüler Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zur Fachhochschulreife haben, ausschließlich in der Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte geführt werden. Die Realschulen plus ohne Fachoberschule einschließlich der organisatorisch verbundenen Grundund Realschulen plus könnten in der Trägerschaft einer Verbandsgemeinde, einer verbandsfreien Gemeinde, einer großen kreisangehörigen Stadt, einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises geführt werden. Und die Rechtslage bei der Trägerschaft von Grundschulen bleibe unverändert. „Wir wollen, dass die qualitative und strukturelle Weiterentwicklung unseres Schulangebots im Mittelpunkt der bildungspolitischen Diskussionen steht“, sagte Doris Ahnen. Dies sollte mit der nun gefundenen Regelung zur Schulträgerschaft, die unterschiedliche Optionen für eine konkrete Festlegung vor Ort offen lässt, auch gelingen.
Zum Gelingen der Schulstrukturreform vor Ort wolle das Land auch durch die strikte Beachtung des Prinzips der Konnexität beitragen, so die Bildungsministerin weiter. Da im Rahmen der Einführung der Realschule plus bei den Trägern der Schülerbeförderung Einnahmeverluste entstünden, weil für die Schülerinnen und Schüler dieser neuen Schulart keine Eigenbeteiligung mehr vorgesehen werde, würden die Zuweisungen des Landes dafür schrittweise angehoben – um bis zu 10,1 Millionen Euro pro Jahr im Endausbau im Jahr 2014.
„Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte über dieses zukunftsweisende Gesetz im Landtag“, unterstrich Doris Ahnen abschließend. Parallel zu diesen Beratungen würden – wie schon in den vergangenen Monaten – die Arbeiten an der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Schulstruktur mit Hochdruck fortgesetzt. „Ein Beispiel für diese inhaltliche Weiterentwicklung ist das Projekt ,Keiner ohne Abschluss’, das im Detail bei einer Tagung am 25. August hier in Mainz vorgestellt und diskutiert werden wird“, erläuterte die Bildungsministerin. Dieses an ausgewählten Standorten der Realschule plus geplante Projekt solle dazu beitragen, die Schulabbrecherquote entscheidend zu senken. Schülerinnen und Schüler, die den Abschluss der Berufsreife nach dem neunten Schuljahr nicht erreichen, könnten in sehr kleinen Gruppen ein weiteres Schuljahr ganztägig an einem fächerübergreifenden Unterricht und zugleich an Praxistagen in Betrieben teilnehmen, um den Abschluss doch noch zu erwerben. „Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie mit der Ausgestaltung der neuen Schulstruktur auch inhaltlich und pädagogisch neue Wege beschritten werden“, sagte Doris Ahnen.
Weitere Informationen zu dem Thema sind im Internet zu finden unter: www.schulstrukturentwicklung.rlp.de/Aktuelles