28.07.2009 | Alter: 15 Jahre | Realschule plus
Zahl der benoteten Klassenarbeiten in der Realschule plus
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28. Juli 2009 (941 B – Tgb.-Nr. 456/09)
Bezug: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 18. August 1999 (1543 A – Tgb.Nr. 1194/99, GAmtsbl. S. 355)
- Für die Realschulen plus sind die für die Regionalen Schulen geltenden Regelungen der Bezugsvorschrift anzuwenden.
- Für die gem. § 3 Abs. 3 SchulstrukturEinfG als abschlussbezogene Klassen einer Realschule plus weitergeführten Klassen der aufgehobenen Hauptschulen und Realschulen sind weiterhin die für die Hauptschulen und Realschulen geltenden Regelungen der Bezugsvorschrift anzuwenden.
- Diese Regelungen gelten bis zum Inkrafttreten einer neuen Verwaltungsvorschrift über die Zahl der benoteten Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I.