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Berufsorientierung
Fachoberschule
Freiwilliges Zurücktreten
Freiwilliges Zurücktreten: Aus wichtigem Grund können Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 10 einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe zurücktreten; in Ausnahmefällen auch ein zweites Mal. Die Eltern können das Zurücktreten bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien beantragen. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz. (§ 44 ÜSchO)
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Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“
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